Ja, aber nur, wenn alle Rechtsinhaber zustimmen. Beruht ein Inhalt auf der Mitwirkung mehrerer Personen oder wird nach einem gemeinsamen Konzept erstellt, bzw. wird ein bestehender Inhalt eines anderen mit dessen Zustimmung bearbeitet oder mit einem eigenen Inhalt verbunden, dann können die hieran bestehenden Rechte grundsätzlich nur gemeinsam durch alle Rechtsinhaber ausgeübt werden. Erklären sich also die übrigen Rechtsinhaber bzw. Miturheber einverstanden, kann die Lizenzierung unter einer Creative Commons-Lizenz vorgenommen werden.