Creative Commons Switzerland

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News

CC-ch Lizenzen - “Drafts IT und FR” zur Diskussion

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Am kommenden Samstag wird der Launch der Creative Commons Lizenzen in der Schweiz gefeiert. Im Vorfeld hierzu möchten wir nun die französische und die italienische Version online schalten.

Die vorliegenden Entwürfe sind noch nicht fertig, sondern bedürfen einer intensiven Bereinigung. Wir möchten der Community in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz, natürlich aber auch der Deutschschweiz, die Gelegenheit geben, sich intensiv an der Diskussion der Übersetzungen zu beteiligen.

- CC-ch by-nc-sa, Draft IT, Version 2.5
- http://www.creativecommons.ch/media/Draft_CC-CH_2-5_IT.pdf

- CC-ch by-nc-sa, Draft FR, Version 2.5
- http://www.creativecommons.ch/media/Draft_CC-CH_2-5_FR.pdf

 

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Flyer Creative Commons Launch Schweiz

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Zum Launch der Schweizer Creative Commons Lizenzen nächsten Samstag in Zürich gibt es auch einen Flyer. Wer den Anlass unterstützen will, kann die Web-Version des Flyers per eMail verbreiten oder gleich die Print-Version auf ein A3-Blatt ausdrucken und bei sich in der Firma oder in seinem bevorzugten Café aufhängen.

Der Flyer wurde von Alessandro Frigerio und Matthias Mehldau gestaltet und darf unter Creative Commons Namensnennung weiterverwendet werden.

 

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FAQ: SUISSIMAGE und Creative Commons

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Für den Creative Commons Launch am 26.5.07 haben wir die Verwertungsgesellschaften angefragt uns einige Fragen zur Vereinbarkeit von Creative Commons Lizenzen und der jeweiligen Verwertungsgesellschaft zu beantworten. Sandra Künzi von SUISSIMAGE war so freundlich und hat uns die Fragen beantwortet. Vielen Dank!

Wir haben neu auch eine Kategorie zu Verwertungsgesellschaften eingerichtet.

SUISSIMAGE ist die Schweizerische Gesellschaft für die Urheberrechte an audiovisuellen Werken und eine Verwertungsgesellschaft.

Antworten auf unsere Fragen

Vorbemerkung: Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Verwertungsgesellschaften im gleichen Umfang Rechte wahrnehmen müssen/können. Ihre Tätigkeit wird ja durch das Gesetz bestimmt. Im Gegensatz zum Musikbereich unterstehen im Filmbereich weniger Rechte der Kollektivverwertung.

Daher dürften sich die meisten Rechte, die mit CCLs eingeräumt werden, nicht mit den von SUISSIMAGE wahrgenommenen Rechten überschneiden.

Die meisten Filme und Videos enthalten Musik. Unsere Antworten beziehen sich logischerweise nur auf die Rechte an der Bildspur. Das heisst, die Rechte an Musik sowie an verwandten Schutzrechte sind immer zusätzlich abzuklären.

1. Ist es möglich, als SUISSIMAGE Mitglied einzelne Werke unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Differenziert lässt es sich so sagen:

  1. Solange die CCL Nutzungen erlaubt, die nicht in den Tätigkeitsbereich von SUISSIMAGE fallen, ist es ja absolut unproblematisch. Dann kann ein Werk sowohl bei SUISSIMAGE angemeldet, als auch unter einer CCL angeboten werden.
  2. Falls die CCL Nutzungen erlaubt, für die der Urheber die betroffenen Rechte bereits an SUISSIMAGE abgetreten hat, so kann er das fragliche Werke von der Wahrnehmung durch SUISSIMAGE ausnehmen. Das hat zur Folge, dass er im Bereich der „freiwillig kollektiv verwertenden Rechte“ selber aktiv werden kann.
  3. Im Bereich der „obligatorisch kollektiv verwerteten Rechte“ kann eine Urheberin nie selbst aktiv werden. Wenn sie ein Werk von der Kollektivverwertung ausnimmt, so verzichtet sie damit auf die Entschädigungen aus der obligatorischen Kollektivverwertung. Dieser Verzicht führt aber nicht dazu, dass sie selbst über diese Rechte verfügen kann. Sie kann diese Rechte weder mit einer CCL noch sonst einer Vereinbarung einräumen.

Allerdings unterstehen im audiovisuellen Bereich meistens nur solche Rechte der obligatorischen Kollektivverwertung, über die die Urheber in der Regel gar nicht selber verfügen wollen. Beispiel: Weitersenderecht. Die Unternehmen, die weitersenden, klassischerweise Kabelnetzbetreiber, müssen und dürfen dieses Recht bei der Verwertungsgesellschaft einholen und bezahlen. Den Kabelnetzbetreibern kann nicht zugemutet werden, mit allen Urhebern einzelne Vereinbarungen zu treffen. Dies gilt auch für einzelne Werke, die nicht bei SUISSIMAGE angemeldet sind.

2 . Falls ich aus der Suissimage austrete, kann ich dann meine bisherigen bei der SUISSIMAGE gemeldeten Werke neu unter CC lizensieren?

Mit dem Austritt endet die Tätigkeit von SUISSIMAGE. SUISSIMAGE kümmert sich nicht mehr um die Werke dieses Urhebers. Aber die Mitgliedschaft bei einer Verwertungsgesellschaft ist nur ein Aspekt Ihrer Frage. Der andere, wichtigere Aspekt ist das Gesetz. Dieses sieht Einschränkungen der Verfügungsfreiheit der Urheber vor. Eine Urheberin kann nicht über Rechte verfügen,
die den Nutzenden bereits von Gesetzes wegen eingeräumt werden (zB das Recht, eine Privatkopie zu erstellen) oder
die nur kollektiv wahrgenommen werden dürfen(zB Weitersenderecht).

Dies gilt, unabhängig davon, ob die Urheberin Mitglied bei einer Verwertungsgesellschaft ist oder nicht.

3. Ich habe bereits Werke unter CC lizensiert, kann ich noch der SUISSIMAGE beitreten?

Ja. Allerdings können Werke, die bereits unter einer CCL lizenziert sind und Rechte betreffen, welche SUISSIMAGE wahrnimmt, natürlich nicht angemeldet werden. Es gilt: Wer im Rahmen einer CCL auf die Rechte an seinem Werk verzichtet, ist an diesen Verzicht gebunden. Ein Rückruf ist nicht möglich, da die Adressaten und Adressatinnen gar nicht bekannt sind. Daher gilt ein Rechteverzicht in diesem Rahmen faktisch unbefristet. Das bedeutet, dass die betroffenen Rechte anschliessend weder kollektiv noch individuell, zumindest nicht exklusiv, wahrgenommen werden können.

4. Ich möchte ein bestehendes Werk neu unter CC Lizenz veröffentlichen. Kann ich das? Was muss ich berücksichtigen?

Wenn ich dieses Werk bereits bei SUISSIMAGE zur Rechtewahrnehmung veröffentlicht habe, heisst das, dass ich gewisse Rechte an SUISSIMAGE abgetreten habe. Ich muss also entweder eine CCL wählen, die andere als die bereits abgetretenen Rechte betrifft, oder das Werk bei SI abmelden.

5. Kann ich als Suissimage Mitglied ein Werk mehrfach lizensieren, etwas cc: non-commericial für die Öffentlichkeit und traditionelle Lizenzen für kommerzielle Verwertungen?

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzungen, sondern zwischen privatem und nichtprivatem Gebrauch sowie weiteren privilegierten Nutzungen, beispielsweise in Schulen, für Zitate, u.ä. Für SUISSIMAGE sind diese gesetzlichen Kategorien massgebend. Es ist uns nicht klar, wie die von Ihnen erwähnte Kategorien in der Praxis umzusetzen wären: Wo genau verläuft die Grenze zwischen commercial und non-commercial? Wie lässt sich das mit verhältnismässigem Aufwand und konkret (nicht nur theoretisch) überprüfen? Was sind traditionelle Lizenzen?

(Anmerkung Digitale Allmend: Wir werden die Rückfrage weiterleiten.)

 

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26.5.07 - Launch Creative Commons Schweiz

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Die Schweizer CC-Lancierung findet als abschliessendes Highlight des Tweakfests im Technopark statt. Am Samstag, dem 26. Mai, um 18.00 Uhr werden die Lizenzen unter Beteiligung eines prominenten CC-Vertreters vorgestellt: John Buckman, CEO von Magnatune.com und CC-Vorstandsmitglied, wird für die Einführung und Präsentationen sorgen. Auf dem Programm stehen ferner laufende Projekte und Anwendungen, die zeigen, dass internationale CC-Versionen auch in der Schweiz bereits genutzt werden. Weitere «Showcases» können bei den Veranstaltern noch gemeldet werden.

Idee, Prinzip und Konzept von Creative Commons (CC) wurden 2001 in den USA entwickelt, massgeblich von Lawrence Lessig, Rechtsprofessor an der renommierten Stanford Law School. Damit wird dem traditionell eher restriktiven Urheberrechtsregime ein Modell gegenüber gestellt, das sich an den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe orientiert. Kreativen, Kultur- und Medienschaffenden sowie WissenschaftlerInnen wird damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um selbst bestimmen zu können, was sie mit ihren Werken machen und wie sie diese verwerten wollen. Mit modulartigen Lizenzen unter dem Motto «some rights reserved» – zwischen strengem Copyright (all rights reserved) und public domain (no rights reserved) – können UrheberInnen bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen sie ihre Werke veröffentlichen und weiter verwendbar machen wollen. In den letzten viereinhalb Jahren wurden weltweit bereits über 200 Millionen Werke unter Creative Commons lizenziert. Die CC-Lizenzen wurden von Openlaw, Plattform für Recht und freie Software, an das Schweizer Recht angepasst.

Organisiert und veranstaltet wird die CC-Lancierung Schweiz von der Digitalen Allmend. Das Programm gibt es unter http://www.tweakfest.ch.
Vor dem Launch Event wird es eine Keynote von Volker Grassmuck mit dem Titel «IP Kills, Freedom Now!» geben.
Der Eintritt zu beiden Veranstaltungen ist kostenlos.

Hier auch noch die französische Medienmitteilung und die italienische Medienmitteilung.

 

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Neue Struktur für CC in der Schweiz - Openlaw weiterhin Legal Project Lead

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Die juristischen Arbeiten an der schweizerischen CC-Lizenz sind abgeschlossen und wir haben beschlossen, die weitere Zukunft von CC in der Schweiz neu zu strukturieren.

Von nun an fallen viele Aufgaben an, Aufgaben die nicht rechtlicher Natur sind. Dazu gehört u.a. auch der Launch der Schweizerischen Übersetzung der Creative Commons Lizenzen. Wie mit heutiger Pressemitteilung angekündigt, wird der Launch am Tweakfest vom 26. Mai 2007 stattfinden.

Im Zusammenhang der Vorbereitungen des Launch wird neu die Funktion eines Public Project Lead für die Schweiz geschaffen. Der Public Lead wird Projekte lancieren, welche die Verbreitung der CC Lizenzen in der Schweiz fördern.

Der Verein „Digitale Allmend” (http://allmend.ch) wird den Public Project Lead für Creative Commons in der Schweiz ausüben. Digitale Allmend wird damit der neue Motor für Communityprojekte.

Openlaw bleibt neben dem Public Lead als Juristischer Project Lead bestehen.

Legal Lead und Public Lead sind in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht voneinander unabhängig und treten im eigenen Namen auf.

Rechtliche Anfragen betreffend Creative Commons können weiterhin an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder auf die Mailingliste ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) gerichtet werden. Anfragen betreffend Communityprojekten richten Sie bitte an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

 

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